Gästebuch

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Herbert Kühn (NR. 3699) schrieb am 10. August 2017 um 09:49:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ihr lapidarer Kommentar im GB 3696 zu den Rasern in der Innenstadt hat mir ein wenig Kopfschütteln verursacht. Sicherlich wurde diese Thematik oft öffentlich gemacht, weil dies ein Ding der Unmöglichkeit ist, dass hier gegen nichts, oder viel zu wenig unternommen wird. Der Bürger prangert an, dass eine 20iger Zone eingerichtet wurde, sich aber niemand an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält, selbst Busse fahren hier viel zu schnell. Sie scheiben, zu diesen Themen sei alles gesagt. Das heißt im Umkehrschluss, alle weiteren Hinweise sind entschieden zu viel, mehr als genug? Was nun? Resignation, verkehrsberuhigte Zone missglückt, Achselzucken, Problem wird nun ignoriert, Verzicht auf Sanktionen? Dies ist ein Freibrief für alle Verkehrsteilnehmer, die diese unangemessen hohe Geschwindigkeit wählen. Rasen wird gebilligt, das Fehlverhalten wird nicht unterbunden. Die Maßnahme, dass erst ein Unfall passieren muss, um dies als Druckmittel gegen die Stadtverwaltung einzusetzen und so eine Lösung zu erzwingen, scheint nicht erstrebenswert.
Ihre Anmerkung ist untragbar.

Herbert Kühn
Christopher Bohn (NR. 3698) schrieb am 9. August 2017 um 19:05:
Herr / Frau Webert,
(Beitrag 3697)

nicht, dass ich unverschämt klingen möchte aber informieren Sie sich eigentlich ansatzweise über die Themen, die Sie hier hinterfragen?

Wenn Sie den Begriff "Stundung" nennen, dann gehe ich davon aus dass Sie wissen, dass es sich hierbei lediglich um einen "Aufschub von Forderungen" durch den Gläubiger (Stadt Koblenz) zur Vermeidung einer vorrübergehenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (der TuS Koblenz) mit dem Anspruch auf Leistung des "Schuldenbetrags" zu einem späteren Zeitpunkt handelt.

Ein Aufschub von Schulden bedeutet folglich nicht der gänzliche Erlass von Schulden bzw Verzicht auf Zahlungsrückforderungen!!
Die Forderung bleibt also in ihrem rechtlichen Bestand unangetastet. Der ursprünglich vereinbarte Leistungszeitpunkt wird durch die Vereinbarung neu festgelegt. Möglich ist eine Stundung auf unbestimmte Zeit oder eine Stundung mit Festlegung einer neuen Fälligkeit. 

Im Übrigen wird i.d.R. eine Stundung zwischen Gläubiger und Schuldner nur dann vertraglich vereinbart, wenn die Aussicht auf eine wirtschaftliche Gesundung des Schuldners besteht... .

Sie spielen wahrscheinlich auf die Reduzierung der Stadionmiete durch die Stadt gegenüber der TuS an, die vor knapp 4 Jahren vereinbart wurde?
Sehen Sie in den entgangenen Mieteinnahmen finanzielle Nachteile für die Stadt Koblenz und deren Bürgerinnen und Bürger?
Falls ja, dann möchte ich gerne wissen ab wann die TuS Koblenz erstmalig zur Zahlung einer Stadionmiete durch die Stadt Koblenz aufgefordert wurde und wie sich die Mietkosten i.V.m dem sportlichen Erfolg der TuS entwickelten.
Besteht da ein Zusammenhang?
Konnte die TuS Koblenz das Stadion Oberwerth vor den glanzzeiten der jüngeren Vergangenheit unentgeltlich nutzen?
Wenn ja - weshalb zahlt die TuS seit der Rückkehr in den amateurbereich überhaupt wieder Stadionmiete?
Bitte klären Sie mich auf!

Des weiteren interessiert mich, in wiefern die Mietkosten zweckgebunden durch die Stadt Koblenz reinvestiert werden.
Ein einfaches Beispiel (ohne Feinausplanung) würde mir genügen.
Tartanbahnen und Weitsprunganlagen sehe ich als nicht 100% rein zweckgebundene Reinvestitionen der Mietkosten durch einen Fußballverein an.

Welche weiteren Vereine/Schulen etc. nutzen neben der TuS das städtische Stadion Oberwerth regelmäßig und wer finanziert diese Nutzung?
Wird hier etwa im gleichen Maße eine Stadionmiete (der OB sprach in anderen Gästebucheinträge den sog. Gleichheitsgrundsatz am) erhoben oder kann "die Förderung des Sports" an dieser Stelle durch öffentliche Gelder oder gar unentgeltlich sichergestellt werden?

Die Frage nach dem Budget kann Ihnen dann ja der OB als Kämmerer genauer erklären, wenn er Ihnen den Haushaltsplan der Stadt Koblenz mit all seinen Teilaushalten (~"verschiedenen Finanztöpfen") vorstellt.
Oder Sie werfen einfach mal einen Blick ins Internet.
(Alternativ in die Haushaltsinformationsbroschüre der Stadt Koblenz)

Grüße
C. Bohn
Webert (NR. 3697) schrieb am 9. August 2017 um 16:21:
Vielen Dank für Ihre Ausführungen bezüglich keiner Anfrage.

Meine Frage haben Sie leider nicht beantwortet, Wie viel Geld hat die Stadt schon diesem Verein gegeben ob durch Stundung oder Schuldenerlass. Aus welchen Budget wird der neue Betrag genommen, das Geld wird doch für wichtigere Dinge in der Stadt benötigt. Die finanzielle Schieflage des Vereines kann doch nicht auf Kosten der Allgemeinheit getragen werden. Und einmal eine ehrliche Frage an Sie: Glauben Sie wirklich, dass die finanzielle Lage von TuS Koblenz jemals besser wird? Wie oft will die Stadt noch eingreifen?
Das Geld wäre sicherlich besser eingesetzt in Instandsetzung von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen.
Schade um das Geld, aber ich hoffe auch im Sinne der Stadt das der Spuk DFB Pokal am Sonntag der Vergangenheit angehört.
Hofmann-Göttig (NR. 3696) schrieb am 9. August 2017 um 15:47:
Sehr geehrte Frau Debrich (GB 3694), die Tatsache des zu schnellen Fahrens in der Casinostrasse wurde schon wiederholt im Gästebuch thematisiert. Was die Fragen der Kontrollen und des nicht-sachgerechten Verhaltens mancher Verkehrsteilnehmer anbelangt, ist auch alles gesagt.
Die Anregung nach baulichen Hindernissen gegen Schnellfahrer gebe ich gerne noch einmal ins Tiefbauamt zur Stellungnahme.
MfG
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 3695) schrieb am 9. August 2017 um 15:41:
Liebe Familie Schmitt (GB 3684), wie angekündigt (GB 3685) habe ich mich in der Sache mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und erhielt von dort her folgende Auskunft:
"Die Überwachung des ruhenden Verkehrs kann hinsichtlich der festgestellten Fahrzeuge nur im Rahmen
der Gleichbehandlung erfolgen. Dies bedeutet, dass alle verbotswidrig geparkten Fahrzeuge zu erfassen
sind.
So ärgerlich es auch für Sie sein mag, aber die rechtlichen Vorgaben kennen kein "Bewohner -oder
Anliegerprivileg".
MfG
JoHo
Anja Debrich (NR. 3694) schrieb am 9. August 2017 um 08:01:
Sehr geehrter Herr OB,
Bezug GB Eintrag 3680 und ihr GB Eintrag 3682,

auch ich habe schon sehr oft das unrühmliche Verhalten der Autofahrer in der Casinostraße kritisiert.
Ich bin erfreut, dass Sie die Installation der „Nase“ zwischenzeitlich auch als unbrauchbar und nutzlos ansehen und schreiben, das die Situation mit der Verkehrsinsel nicht funktioniert. Funktionieren tut ebenso nicht die 20iger Zone in der Casinostraße. Geschwindigkeitsübertretungen sind dauerhaft an der Tagesordnung. Durch eine 20iger Zone und der hier geforderten geringen Geschwindigkeiten soll sich eigentlich die Verkehrssicherheit für Fußgänger verbessern und sich zugleich eine Minderung des Durchgangsverkehrs ergeben. Von dem geringeren Verkehrsaufkommen in der Casinostraße keine Spur, das Verkehrsaufkommen hat in den letzten Jahren in unzumutbarem Maße zugenommen. Raser, welche durch Handzeichen aufgefordert werden bitte langsam zu fahren, strecken einem frech den Mittelfinger entgegen. Leider hält sich hier keiner an die Geschwindigkeitsbeschränkung, man muss tatenlos zusehen, wenn Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Regeln halten. Wie schon einmal von mir angeregt, wäre eine Installation von Tempo-, Bodenschwellen (eine bauliche Erhebung der Fahrbahn) analog der Pfuhlgasse sinnvoll. So würde der Verkehr zwangsläufig verlangsamt.

MfG Anja Debrich
Hofmann-Göttig (NR. 3693) schrieb am 8. August 2017 um 10:35:
Sehr geehrter Herr Schüller (GB 3692), ich gehe davon aus, dass es einer Erinnerung nicht mehr bedarf und wir uns dann unverzüglich melden.
MfG
JoHo
Günter Schüller (NR. 3692) schrieb am 7. August 2017 um 22:02:
Vielen Dank für ihre Antwort.

Es ist mir zwar unverständlich, wie scheinbar die gesamte "Entscheidungsbefugnis" des Ordnungsamtes nun noch 6 Wochen ausschließlich mit Wahlen beschäftigt ist. Ich werde zu gegebener Zeit wieder erinnern.

Nochmals danke an Sie für's Nachhaken.

MfG
G. Schüller
Hofmann-Göttig (NR. 3691) schrieb am 7. August 2017 um 15:13:
Liebe Gästebuchschreiber Webert (GB 3686) und Bohn (GB 3688),
ich möchte jetzt nicht die lange Finanzdiskussion aufmachen (Schienenhaltepunkt Mitte). Das führt zu nichts. Klar ist: Wir müssen sorgsam mit unseren öffentlichen Mitteln umgehen. Und das geschieht auch in unserer Stadt durch die breite Mehrheit im Stadtrat und durch uns, den Stadtvorstand als die Spitze der Verwaltung. Zum eigentlichen Thema: Wenn ein Verein unverschuldet in eine besonders schwierige Situation kommt, dann hilft die Stadt. Das haben wir z.B. vor einigen Jahren so gemacht, als die Bundesliga-Turner durch den Abriss der (Landes-) Turnhalle auf dem ehemaligen Uni-Gelände in Verdrückung kam. Und das machen wir jetzt bei der TuS, weil das bevorstehende Pokalspiel sportpolitisch eine große Chance für die TuS und die Stadt ist. Der TuS soll durch die laufenden Baumaßnahmen kein Nachteil entstehen. Deshalb haben am vergangenen Freitag die Verantwortlichen von Stadt und TuS einvernehmlich geprüft, wie hoch der Mehraufwand durch das Fremdstadion ist und vereinbart, dass dieser geprüfte und einvernehmlich gerechnete Mehraufwand von der Stadt erstattet wird. Die konkrete Summe wird die TuS in Kürze im Rahmen einer Presseinformation, die sich zur Zeit in Schlussabstimmung befindet, bekannt geben.
MfG
Hofmann-Göttig, OB und Kämmerer
Hofmann-Göttig (NR. 3690) schrieb am 7. August 2017 um 15:02:
Sehr geehrter Herr Fischer (GB 3687), wenn es eine prüffähige Beschwerde gibt, dann werde ich dem selbstverständlich auch nachgehen.
MfG
JoHo