3900 Einträge
Zum Eintrag sibille (GB 3725),
wenn ich auch weiterhin mehr oder weniger anonyme Einträge im GB nicht schätze, so habe ich natürlich diesen gerne gelesen.
MfG
JoHo
wenn ich auch weiterhin mehr oder weniger anonyme Einträge im GB nicht schätze, so habe ich natürlich diesen gerne gelesen.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Wiege (GB 3724), Ihren Hinweis habe ich an den Kommunalen Entsorgungsbetrieb weiter geleitet.
MfG
JoHo
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Marmann (GB 3723),
Danke für Ihre sehr freundlichen Wünsche zu meinem gestrigen 66. Geburtstag.
MfG
JoHo
Danke für Ihre sehr freundlichen Wünsche zu meinem gestrigen 66. Geburtstag.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Körfgen (GB 3722),
auf Grund einer größeren technischen Umstellung des Bürgerinfosystems war dieses einige Tage leider nicht aktuell. Seit Donnerstag, den 24.08.2017, läuft das System wieder. Sie können es wie bisher auch über folgenden Link aufrufen:
http://www.koblenz.de/verwaltung_politik/staedtische_gremien.html
Da sich die eigentliche Adresse des Bürgerinfo geändert hat, schlage ich Ihnen vor, evtl. gespeicherte Favoriten zu erneuern.
MfG
JoHo
auf Grund einer größeren technischen Umstellung des Bürgerinfosystems war dieses einige Tage leider nicht aktuell. Seit Donnerstag, den 24.08.2017, läuft das System wieder. Sie können es wie bisher auch über folgenden Link aufrufen:
http://www.koblenz.de/verwaltung_politik/staedtische_gremien.html
Da sich die eigentliche Adresse des Bürgerinfo geändert hat, schlage ich Ihnen vor, evtl. gespeicherte Favoriten zu erneuern.
MfG
JoHo
Bester Bürgermeister bis jetzt wie ich finde
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
Ihre klärende Stellungnahme nehme ich obgleich mit Bedauern dankend zur Kenntnis. Diskutieren wird wohl nicht sehr viel nützen.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen erläuterten Umstände würde ich Sie bzw. die Stadtverwaltung aber noch bitten, im Rahmen der Zuständigkeit künftig eine ordnungsgemäße Straßenreinigung und Müllentsorgung für diese öffentlich-rechtliche Zufahrt zu veranlassen. Die unmittelbar auf der Verkehrsfläche befindlichen Mülltonnen werden leider nie entleert und müssen hierfür immer von den Anwohnern vor an die Hofstraße gebracht werden. Zudem ist die Auffahrt teils verunreinigt und mit Unkraut befallen.
Ich möchte Sie diesbezüglich um eine weitere Stellungnahme ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wiege & Andreas Friedrich
Ihre klärende Stellungnahme nehme ich obgleich mit Bedauern dankend zur Kenntnis. Diskutieren wird wohl nicht sehr viel nützen.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen erläuterten Umstände würde ich Sie bzw. die Stadtverwaltung aber noch bitten, im Rahmen der Zuständigkeit künftig eine ordnungsgemäße Straßenreinigung und Müllentsorgung für diese öffentlich-rechtliche Zufahrt zu veranlassen. Die unmittelbar auf der Verkehrsfläche befindlichen Mülltonnen werden leider nie entleert und müssen hierfür immer von den Anwohnern vor an die Hofstraße gebracht werden. Zudem ist die Auffahrt teils verunreinigt und mit Unkraut befallen.
Ich möchte Sie diesbezüglich um eine weitere Stellungnahme ersuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wiege & Andreas Friedrich
Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann-Göttig. Herzliche Glückwünsche zu Ihrem Geburtstag und weiterhin viel Schaffenskraft und vor allem beste Gesundheit.
Ralf Marmann
(Fahrer v. David Langner)
Ralf Marmann
(Fahrer v. David Langner)
Sehr geehrter Herr OB,
bislang konnte man die Tagesordnung der Stadtratssitzung nebst begleitender Dokumente auf der entsprechenden Internetseite der Stadt einsehen. Das ist nun derzeit nicht (mehr) der Fall, was die morgige Sitzung betrifft.
Ist das nur vorübergehend?
Viele Grüße
T. Körfgen
bislang konnte man die Tagesordnung der Stadtratssitzung nebst begleitender Dokumente auf der entsprechenden Internetseite der Stadt einsehen. Das ist nun derzeit nicht (mehr) der Fall, was die morgige Sitzung betrifft.
Ist das nur vorübergehend?
Viele Grüße
T. Körfgen
Sehr geehrter Herr Wiege (GB 3716),
zunächst teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen geschilderte Fall mehrere Rechtsgebiete betraf und
somit sowohl Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes (für das abgemeldete Fahrzeug), als auch
Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung (für Ihr Fahrzeug) tätig waren.
Die in dem Zusammenhang getätigte Aussage, dass es sich bei dem Bereich zwischen Gebäude
und B 42 um öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche handle, ist zutreffend.
Daher ist auch dieser unscheinbar wirkende Straßenbereich dem im Ortskern bestehenden "verkehrsberuhigten
Bereich" zuzuordnen.
Innerhalb dieses Bereiches darf außerhalb der markierten Parkflächen grundsätzlich nicht geparkt werden.
Ausnahmen gelten für Ladetätigkeiten oder für Personen mit besonderer Berechtigung (Schwerbehinderte
und Handwerker mit Parkausweis)
Zudem haben gesetzlich vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreiten von 3,05 m zu verbleiben.
Diese Mindestdurchfahrtsbreite soll die freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge (vor allem Feuerwehr, RTW) gewährleisten.
Sie dürfen davon ausgehen, dass ein Rettungswagen nicht auf der B 42 halten wird, um an die Gebäude zu
gelangen.
Die Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen Situation
wurde bereits vor längerer Zeit im Sachgebiet Verkehrsüberwachung -ruhender Verkehr- geprüft und unter den
Mitarbeitern kommuniziert.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, sind die Verkehrsüberwachungskräfte mit der bestehenden Aufgabenstellung
und den zunehmenden Beschwerden aus dem ganzen Stadtgebiet mehr als ausgelastet. Somit ist es nicht
verwunderlich, wenn einige Bereiche leider seltener kontrolliert werden.
Insofern hatten Sie die letzte Zeit mit Ihrem Parkplatz offenbar einfach nur "Glück" gehabt.
MfG
JoHo
zunächst teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen geschilderte Fall mehrere Rechtsgebiete betraf und
somit sowohl Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes (für das abgemeldete Fahrzeug), als auch
Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung (für Ihr Fahrzeug) tätig waren.
Die in dem Zusammenhang getätigte Aussage, dass es sich bei dem Bereich zwischen Gebäude
und B 42 um öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche handle, ist zutreffend.
Daher ist auch dieser unscheinbar wirkende Straßenbereich dem im Ortskern bestehenden "verkehrsberuhigten
Bereich" zuzuordnen.
Innerhalb dieses Bereiches darf außerhalb der markierten Parkflächen grundsätzlich nicht geparkt werden.
Ausnahmen gelten für Ladetätigkeiten oder für Personen mit besonderer Berechtigung (Schwerbehinderte
und Handwerker mit Parkausweis)
Zudem haben gesetzlich vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreiten von 3,05 m zu verbleiben.
Diese Mindestdurchfahrtsbreite soll die freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge (vor allem Feuerwehr, RTW) gewährleisten.
Sie dürfen davon ausgehen, dass ein Rettungswagen nicht auf der B 42 halten wird, um an die Gebäude zu
gelangen.
Die Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen Situation
wurde bereits vor längerer Zeit im Sachgebiet Verkehrsüberwachung -ruhender Verkehr- geprüft und unter den
Mitarbeitern kommuniziert.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, sind die Verkehrsüberwachungskräfte mit der bestehenden Aufgabenstellung
und den zunehmenden Beschwerden aus dem ganzen Stadtgebiet mehr als ausgelastet. Somit ist es nicht
verwunderlich, wenn einige Bereiche leider seltener kontrolliert werden.
Insofern hatten Sie die letzte Zeit mit Ihrem Parkplatz offenbar einfach nur "Glück" gehabt.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Rübel (GB 3719), für mich sind die zahlreichen und regelmäßigen Bürgersprechstunden im Rathaus und in den Stadtteilen sehr wichtig, um den Mitbürgern/-innen die Chance zu geben, dem OB persönlich ihre Anliegen vorzutragen. Über 600 Bürgerinnen und Bürger haben mich dazu bisher aufgesucht. In aller Regel wird vorher das Thema und der Sachverhalt von meinem Büro erfragt, damit ich eine Sachstellungnahme der Verwaltung im Gepäck habe. Zweck der Übung ist es ja, fest zu stellen, ob die Verwaltung einen Fehler gemacht hat, den ich helfen kann zu korrigieren. Oder einfach mit einem Ratschlag zu helfen. Die vorgetragenen Fälle sind zumeist sehr kompliziert und nicht mit Handauflegen zu entscheiden. Deshalb werden die Petitionen mit einer Richtungsempfehlung von mir von meinem Büro nachgearbeitet, in manchen Fällen mache ich das auch unmittelbar noch in Gegenwart des Petenten, wie im vorliegenden Falle. Wenn das dann zu einer sachgerechten, als fair empfundenen Entscheidung führt, dann freut mich das doppelt. Weil die Sprechstunden, das Gästebuch und die schriftlichen Petitionen sind für mich Ausdruck der gelebten Bürgernähe. Dazu kommen die Möglichkeiten der unmittelbaren Kontaktaufnahme anlässlich von Veranstaltungen. Die Sprechstunden sind aber deshalb besonders wichtig, weil eben dort Meinung und Gegenmeinung abgewogen werden kann. Denn nicht immer hat der Petent recht. Gelegentlich hat die Verwaltung gute Gründe, für die Nichtzustimmung zu einer vorgetragenen Forderung. Das können rechtliche, materielle oder politische Gründe sein, die sich von außen nicht ohne weiteres erschließen. Deshalb hat sachgerechte Bürgernähe am Ende viel mit Sachkompetenz und vorurteilsfreier Abwägung auch der Verwaltungsposition zu tun. Denn meine nunmehr 43jähirge Erfahrung in der politischen Verwaltung hat mich gelehrt: Verwaltungen sind in der Regel bemüht, ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Das gilt fast immer auch für unsere tüchtige Stadtverwaltung Koblenz.
Danke, dass Sie mir Anlass gaben, dies einmal eindeutig klar zu stellen, angesichts häufiger auch ungerechtfertigter Kritik.
MfG
Hofmann-Göttig
Chef der Stadtverwaltung Koblenz
Danke, dass Sie mir Anlass gaben, dies einmal eindeutig klar zu stellen, angesichts häufiger auch ungerechtfertigter Kritik.
MfG
Hofmann-Göttig
Chef der Stadtverwaltung Koblenz