Gästebuch

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Gunnar Römer (NR. 3759) schrieb am 12. Oktober 2017 um 23:40:
Sehr geehrter Herr Enders,

Sie sprechen mir aus der Seele. Als regelmäßiger Gästebuchschreiber habe ich mitbekommen, dass Herr Körfgen immer wenig zimplerlich mit dem OB war. Das ist ja auch ok, Politiker müssen sich kritische Fragen gefallen lassen. Und natürlich ist das jetzt alles ziemlich "dumm gelaufen".

Sowohl an Herrn Körfgen als auch an Frau Werner möchte ich nur ein Zitat bringen:

"Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie..."

Herr Hofmann-Göttig bleibt mir als äußerst engagierter, bürgernaher und freundlicher Oberbürgermeister in Erinnerung.

Herzliche Grüße



Gunnar Römer
Thomas Enders (NR. 3758) schrieb am 12. Oktober 2017 um 23:11:
Sehr geehrter Herr Körfgen ( zu GB 3757 ),

Sie hielten heute morgen gnadenlos Gericht über einen Menschen, der seine letzten Kräfte für das Wohl der Stadt Koblenz seit dem 01.05.2010 eingesetzt hat. Mag es auch Fehler in der damals von Ihnen genannten Zeit gegeben haben, so würde ich mich an Ihrer Stelle doch etwas schämen, JoHo dermaßen scharf anzugreifen. Wissen Sie warum: Haben Sie in Ihrer massiven Kritik an unserem OB auch nur eine Silbe an Dank und Anerkennung dafür verwendet, dass er Ihnen auf Ihre zahllosen jahrelangen Gästebucheinträge umgehend und ausführlich geantwortet hat? Wollen Sie diesen Umstand im Ernst bestreiten? Die Leser Ihrer Einträge und der Antworten von JoHo werden sich über die Art und Weise Ihrer heutigen Kritik an JoHo und seiner Partei mit Sicherheit ihr kritisches Urteil bilden. Verlassen Sie sich darauf! Zum Abschluss lassen Sie sich noch Folgendes sagen, Herr Körfgen:
Unabhängig davon, ob man für zukünftige Fälle besser eine andere beamtenrechtliche Regelung vornehmen wird ( z. B. bezieht ja Ex-Bundespräsident Wulff, der bekanntlich nicht der SPD angehört, aufgrund seiner zweijährigen Dienstzeit ein Jahresgehalt von sage und schreibe
300 000 € einschl. Sekretariat und Dienstwagen ), so mutet es doch schon seltsam an, dass eine Urkundenübergabe an JoHo im April 2010 in Mainz erst jetzt Gegenstand einer "Empörung" der größten Mainzer Oppositionspartei wurde, bereitwillig aufgegriffen von einer hiesigen Tageszeitung, und unmittelbar vor der Koblenzer OB-Stichwahl in der 2. Oktoberwoche des Jahres 2017.
Welch ein Zufall, nicht wahr? Ob Sie, Herr Körfgen, eine Erklärung hierfür parat haben?

Mit freundlichen Grüßen
TE
Thomas Körfgen (NR. 3757) schrieb am 12. Oktober 2017 um 10:24:
Sehr geehrter Herr OB,

es ist doch häufig stets das Gleiche, nicht wahr!? Was ist denn Schlimm an der ganzen Sache mit der Inruhestandsversetzung durch den ehemaligen SPD Ministerpräsidenten? Es ist ja auch üblich, sowas schnell noch 4 Tage vor der Ernennung / Vereidigung als OB in Koblenz zu vollziehen, auch wenn beide Beteiligten (MP und Sie) geahnt haben sollten, was das doch für ein „Geschmäckle“ haben könnte bzw. wird.

Ohne Nennung von Gründen…., ja die müssen leider nicht genannt werden, aber trotzdem müssen und mussten welche vorgelegen haben, sonst wäre es Willkür, wenn ein MP nach Lust und Laune und ohne Vorliegen sachlicher Gründe politische Spitzenbeamte vorzeitig in den Ruhestand schicken könnte. Aber welche Gründe? Massiver Vertrauensverlust, 4 Tage vor Ihrem auch Herrn Beck bekannten Ende in Mainz? Hatten Sie nicht gleich nach Beendigung Ihrer Mainzer Tätigkeit weiterhin beste Kontakte zur Landesregierung - einschließlich zum zunächst noch weiterhin amtierenden MP - und zur SPD-Landesspitze, die bekanntlich bis heute anhalten. Oder hatte Herr Beck nach der Inruhestandsversetzung nicht mehr mit Ihnen geredet…bis zur lustigen Seilbahnfahrt während der BUGA?

Ich stimme Ihnen zu, an dieser Stelle trägt der ehemalige MP Beck die zumindest rechtliche und politische Verantwortung seiner Entscheidung. Stichwort: Schaden vom Land abwenden!!! Aber Sie hätten diese Entscheidung sicherlich so kurz vor Ihrem unmittelbaren Ende Ihrer Mainzer Zeit beeinflussen und verhindern können. Sie hätten zum MP sagen können, Chef oder lieber Kurt lass das, ich möchte das nicht. Das sieht zudem nicht gut aus in der Öffentlichkeit so kurz vor meiner OB-Vereidigung. Und das Ruhegehalt brauche ich wirklich nicht. Haben Sie das gemacht? Ein Verzicht auf das Ruhegehalt von 1.500 € wäre und ist immer noch möglich. Tja, was waren damals wirklich die tatsächlichen Gründe Ihrer Inruhestandsversetzung? Der Bürger wird es wohl nie erfahren.

Was mich und viele Bürger an diesem Sachverhalt doch ärgert (siehe auch die Medienberichterstattung im SWR), es klingt wie ein „abgekartetes Spiel“ in der Politik und auch die damaligen Bedenken des Landesrechnungshofes wurden offensichtlich ignoriert.

Und der jetzige Leiter der Staatskanzlei tut so, als wäre das ein völlig normaler Vorgang gewesen, der sich auch so wiederholen könnte, weil alles in Ordnung. Was regt man sich da überhaupt auf? Das mag vielleicht juristisch so in Ordnung sein weil diese Sachverhalte schwer überprüfbar sind, aber aus meiner Sicht nicht moralisch und schwächt immer mehr das Vertrauen in die Politik und auch Ihrer Partei.
Martina Werner (NR. 3756) schrieb am 11. Oktober 2017 um 18:40:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hofmann-Göttig,

oh, was bin ich enttäuscht von Ihnen. Sind fast 9.800 Euro im Monat nicht genug Geld. Was mögen die Leute denken die mit einer winzig kleinen Rente auskommen müssen. Man wählt doch eigentlich die Volksvertreter in der Hoffnung, dass es aufrichtige, anständige, ehrliche Menschen sind und jetzt so was. Nein ich habe dafür kein Verständnis.
Aber wissen Sie was für mich persönlich das Schlimmste daran ist, Sie entscheiden mit, welche Lebewesen in dieser Stadt unbehelligt bleiben und welche erschossen oder vergiftet werden. Den Lobbyisten Kronenberg haben Sie auch nicht auf einen anderen Posten gesetzt, wo er weniger Schaden anrichten kann.
Welche Bäume stehen bleiben dürfen und welche unwiederbringlich gefällt werden. So ein unehrlicher Mensch wie Sie entscheidet über Leben und Tod. Ich finde das einfach nur schrecklich. Ich bin bitter enttäuscht und ich sage Ihnen ehrlich, ich weiß nicht, ob ich noch einmal meine wichtige und wertvolle Stimme an einen, mir unbekannten Kandidaten vergeben kann. Was weiß denn ich, was derjenige für Dreck am Strecken hat.
Ich denke, Sie haben diesem Amt durch Ihr Verhalten sehr geschadet.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Werner
Hofmann-Göttig (NR. 3755) schrieb am 11. Oktober 2017 um 17:40:
Sehr geehrter Herr Ebert (GB 3754),
danke für den Respekt meines transparenten Politikstils. Das kann aber nur gelten für Fragen, bei denen ich selbst Handelnder bin. Die in Rede stehende Inruhestandsversetzung meiner Person als Staatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz in den Jahren 1991 - 2010 geschah in alleiniger Kompetenz der Staatskanzlei. Sie erfolgt nach geltendem Beamtenrecht „ohne Angabe von Gründen“, wie der seinerzeit handelnde Ministerpräsident Kurt Beck gegenüber der Rhein-Zeitung noch einmal ausdrücklich bestätigte.
Mit freundlichen Grüßen
JoHo
Ebert (NR. 3754) schrieb am 10. Oktober 2017 um 23:36:
Lieber Herr Hofmann-Göttig, in Ihrer Amtszeit habe ich Ihre offene Art zu Themen auch hier im Gästebuch bewundert. Derzeit stehen Sie ja ein wenig in den "negativen" Schlagzeilen. Wie stehen Sie zu den Vorwürfen?
Hofmann-Göttig (NR. 3753) schrieb am 10. Oktober 2017 um 10:33:
Sehr geehrter Herr Döhler (GB 3752),
das Problem kannte ich bisher nicht. Ich werde dem nachgehen.
Mit freundlichen Grüßen
JoHo
Siegfried Döhler (NR. 3752) schrieb am 9. Oktober 2017 um 20:25:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

um die Spiele der TuS Koblenz im Stadion Oberwerth zu sehen, nutzen viele Besucher den ÖPNV. Bei dem knappen Parkplatzangebot eigentlich eine feine Sache.

Zu den Spielen gegen Saarbrücken und letztes Wochenende gegen die Stuttgarter Kicker war allerdings für die Busse bereits der Schützenhof "Endstation". Die Fahrgäste mussten also die restliche, verhältnismäßig lange Strecke bis ins Stadion per Fuß zurücklegen. Angeblich befürchtet die EVM im Stadionbereich Beschädigungen an ihren Bussen, wenn sogenannte „Rot“-Spiele stattfinden.

Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen haben keinerlei Verständnis für derartige Vorsichtsmaßnahmen, zudem auf dem gesamten Sportgelände Polizei zuhauf anzutreffen ist.

Im Namen der gehandicapten Menschen möchte ich Sie bitten die EVM zu veranlassen, dass ihre Busse jederzeit auch die Haltestellen im Stadionbereich für die Hin- und Rückfahrt anfahren, selbst wenn angeblich als „gefährdet“ deklarierte Spiele angesetzt sind.
Hofmann-Göttig (NR. 3751) schrieb am 8. Oktober 2017 um 23:21:
Sehr geehrte Frau Goller (GB 3750),

danke für Ihren freundlichen Eintrag.

Was mich anbelangt, so war das keine Entscheidung, sondern eine zwangsläufige Folge der Kommunalverfassung. Sie sieht in Rheinland-Pfalz vor, dass man als Kandidat zu einem Kommunalen Wahlamt (in meinem Falle also zum Amt des Oberbürgermeisters) zum Zeitpunkt der Wahl (24. September 2017 / Stichwahl am 15. Oktober 2017) das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben darf. Ich bin am 30.8.1951 geboren, also im Sinne des Gesetzes 13 Monate zu alt, um mich einer Wiederwahl zu stellen. Ich werde also zum 1. Mai 2018 in den Ruhestand gehen. Das können viele Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, weil man in dem Alter sehr wohl noch Minister (siehe Schäuble), Bundespräsident (mehrere Beispiele), sogar Bundeskanzler (Adenauer) werden kann. Aber so ist die Rechtslage. Das war mir allerdings stets bekannt und deshalb habe ich schon bei meiner Wahl im Jahre 2009 darauf aufmerksam gemacht, dass ich nur für eine (achtjährige) Wahlzeit zur Verfügung stehen kann.

Allerdings stehen nun in der Stichwahl am 15. Oktober 2017 mit dem Sozial-Staatssekretär David Langner (SPD) und dem Baudezernenten Bert Flöck (CDU) zwei hochqualifizierte Nachfolge-Kandidaten im Rennen, die ich seit Jahrzehnten kenne und schätze, so dass mir mit der Nachfolge nicht bange ist. Da ich Wahlleiter bin, bin ich zur absoluten Neutralität verpflichtet und darf Ihnen keine Wahlempfehlung geben. Allerdings wäre es schön, wenn Sie sich entscheiden könnten, von Ihrem Wahlrecht auch bei der letztlich entscheidenden Stichwahl am kommenden Sonntag Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
JoHo
G.Goller (NR. 3750) schrieb am 8. Oktober 2017 um 20:04:
Sehr geehrter Herr Hofmann - Göttig,

Soeben habe ich erst erfahren, dass Sie nicht mehr zur Oberbürgermeisterwahl kandidieren und möchte Ihnen mitteilen wie sehr wir diese Entscheidung bedauern.Nochmals möchte ich mich bei Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und auch für die sofortige Unterstützung in unseren damaligen Angelegenheiten danken und wünsche Ihnen, so wie Ihrer Familie alles erdenklich Gute für die Zukunft.
Es bleibt zu hoffen, dass Ihr künftiger Nachfolger den gleichen Wert ,, Menschlichkeit ", den Sie besitzen mit in das Amt des Oberbürgermeisters bringen wird

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Goller