5 Jun
Koblenzer Zweitwohnungssteuer lässt Ein-wohnerzahl zum höchsten Stand seit 8 Jah-ren ansteigen: Zweitwohnungssteuer wird ein Erfolg, so OB Hofmann-Göttig
Posted in Interviews/Gespräche JoHo, Medien/Presse zu JoHo by joho Keine KommentareWortlaut der Presseinformation der Stadt Koblenz, 05.06.2012
Quelle Link: http://www.koblenz.de/cgi-bin/r30msvcshop_detail_anzeige.pl?var_hauptpfad=../r30/vc_shop/&var_fa1_select=var_fa1_select||196|&var_te1=1966
” Zweitwohnungssteuer – Trend erkennbar
(Koblenz: 05.06.12) „Die Zweitwohnungssteuer wird ein Erfolg“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig sicher. Die im Februar vom Stadtrat beschlossene Steuer zeigt schon jetzt erste positive Auswirkungen. „Insgesamt 314 Personen haben von März bis Ende Mai den Status von Nebenwohnsitz zu Hauptwohnsitz verändert – im Vorjahreszeitraum waren es nur 99“, hebt der OB hervor. Aus dem aktuellen Bevölkerungsbericht, der auf statistik.koblenz.de als digitales Dokument abrufbar ist, geht zudem hervor, dass seit Jahresbeginn der Bevölkerungsbestand um mehr als 400 auf nunmehr 107.385 angestiegen ist. „Das ist der höchste Stand seit fast 8 Jahren“ freut sich Hofmann-Göttig.
Seit 01. Juni ist die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Koblenz in Kraft. Bürger, die in Koblenz einen Zweitwohnsitz haben, unterliegen dann einer Steuerpflicht.
Das städtische Kämmerei- und Steueramt wird etwa zur Monatsmitte alle betroffenen Bürger anschreiben und zur Selbstauskunft per Meldevordruck auffordern. Die zurückgesandten Vordrucke werden von der Verwaltung geprüft und im Einzelfall die Steuerpflicht bestätigt und mit einem Steuerbescheid beantwortet.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Steuer, die man legal umgehen kann – mit einer Ummeldung beim Bürgeramt. „Wer sich noch im Juni mit seinem Erstwohnsitz nach Koblenz ummeldet, muss die Zweitwohnungssteuer nicht bezahlen“ macht OB und Kämmerer Hofmann-Göttig deutlich. „Besonders Studenten sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen“, so der Oberbürgermeister.
Die Zweitwohnungssteuer wurde im Februar 2012 vom Stadtrat beschlossen. Sie bemisst sich grundsätzlich nach der zu zahlenden Nettokaltmiete, der Steuersatz beträgt 10 %. Die Fachleute im Steueramt gehen davon aus, das rund 2.000 Personen der Steuerpflicht unterliegen und fast 500.000 Euro Einnahmen erzielt werden. “
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