Wortlaut der Presseinformation der Stadt Koblenz 22.02.2011

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” OVG lehnt Normenkontrollantrag gegen Zentralplatz ab – OB bittet Gegner um Mitarbeit
 
(Koblenz: 22.02.11/Nr.: 48)
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Zentralplatz abgelehnt. Das Gericht befand, dass Plan weder gegen Bauplanungsrecht noch gegen Lärmschutzvorschriften verstoßen habe. Ferner habe die Stadt ihr Planungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt. Der Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig sieht mit der Gerichtsentscheidung alle rechtlichen Zweifel an dem Projekt beseitigt. „Die Kritiker sollten jetzt ihren Frieden mit der Zentralplatzbebauung machen, denn sie ist ein demokratischer Mehrheitsbeschluss“, so Hofmann-Göttig. „Bei aller Kritik sollten die Gegner sich jetzt an unsere Seite stellen und dafür sorgen, dass die Umsetzung des Projekts gut geht“, so der OB abschließend.

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