15 Sep
Baugenehmigung des Koblenzer Zentral-platzes hat Bestand: Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts
Posted in Medien/Presse zu JoHo by joho Keine KommentareWortlaut der Presseinformation der Stadt Koblenz 15.09.2010:
” Baugenehmigung Zentralplatz hat Bestand
(Koblenz: 15.09.10/Nr.: 45)
Vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht hat ein Anwohner des Zentralplatzes die zeitweise Aussetzung der Baugenehmigung für die Einkaufsgalerie beantragt. Sein Antrag auf Anordnung der so genannten aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hatte keinen Erfolg.
Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig verbindet mit diesem Gerichtsbeschluss die Hoffnung, dass die vom Stadtrat getroffene und mit der Baugenehmigung umgesetzte Entscheidung zur Bebauung des Zentralplatzes nun von allen Beteiligten akzeptiert wird und weiter zügig umgesetzt werden kann.
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, gegen dessen Entscheidung Beschwerde vor dem OVG zulässig ist, ging es darum, die sofort vollziehbare Baugenehmigung solange auszusetzen, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Das Gericht musste nun abwägen, ob der Anwohner im Hauptsacheverfahren Erfolg hat. Dies verneint das Gericht, denn mit der Baugenehmigung werde der Anwohner nicht in seinen Rechten verletzt. So seien in der Baugenehmigung „Besondere Auflagen, Bedingungen und Hinweise“ festgelegt, die Lärmgutachten und Lärmschutzauflagen zum Bestandteil der Genehmigung machen und vom Bauherrn zu beachten sind. Neben Lärm- wurden auch Lichtimmissionen befürchtet, die aber ebenfalls in Nebenbestimmungen der Genehmigung zum Schutz der Anwohner behandelt wurden.
Ferner empfindet der Anwohner das genehmigte Bauwerk als erdrückend. Auch dieser Argumentation kann das Gericht nicht folgen, denn das geplante Gebäude an der Casinostraße habe etwa die gleiche Höhe wie die vorhandene Bebauung auf der anderen Straßenseite.
Für das Gericht ist zudem ohne Bedeutung, dass der Anwohner neben der Baugenehmigung auch den Bebauungsplan Zentralplatz mit einer Normenkontrollklage angegriffen habe. Selbst wenn dieses Verfahren mit einer Beanstandung des Bebauungsplanes ende, wäre damit nicht automatisch die Baugenehmigung aufzuheben. “
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