Sevilla 28. Juni 2009

 Beschluss des UNESCO-Komitee zur Mittelrheinbrücke St. Goar/St. Goarshausen.

Nicht amtliche deutsche Übersetzung
“Decision: 33 COM 7B.104
Das Welterbekomitee,
1. nach Prüfung des Dokuments  WHC-09/33.COM/7B.Add,
2. ruft in Erinnerung die Entscheidung 32 COM 7B.93, verabschiedet auf seiner 32. Sitzung (Quebec 2008),
3. nimmt die vom Vertragsstaat zur Verfügung gestellte Zusammenfassung der UVP zur  Rheinquerung, die Verkehrsstudie und die Durchführung eines Architektenwettbewerbes für die geplante Brücke zur Kenntnis;
4. bedauert, dass die Langfassung der UVP nicht rechtzeitig vorgelegt wurde;
5. gibt zu bedenken, dass die Kurzfassung der UVP keine adäquate Methode aufzeigt, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Brücke auf den außergewöhnlich universellen Wert der Stätte zu beurteilen;
6. fordert außerdem den Vertragsstaat auf, in Zusammenarbeit mit dem Welterbezentrum und den Beratungsorganisationen einen Entwurf für ein Statement zum außergewöhnlich universellen Wert zu erarbeiten und zur Prüfung dem Welterbekomitee auf seiner 34. Sitzung vorzulegen;
7. bittet, damit die Empfehlungen des Ortstermin von ICOMOS und Welterbezentrum aus dem Jahr 2008 vollständig in Bezug auf die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Querung auf den außergewöhnlich universellen Wert und die Integrität der Stätte einschließlich der wichtigen Blickbeziehungen geprüft werden können, ICOMOS, die Langfassung der UVP zu prüfen, um eine vollständige Bewertung der vorgeschlagenen Brücke, des Tunnels und anderer Lösungen auf den außergewöhnlich universellen Wert der Stätte zu ermöglichen, und jede weitere Festlegung solange aufzuschieben bis diese Alternativen geprüft worden sind;

8. fordert außerdem den Vertragsstaat auf, dem Welterbezentrum bis zum 1. Februar 2010 einen Bericht über den Entscheidungsprozess zur Rheinquerung zur Prüfung durch Welterbezentrum und Beratungsorganisationen vorzulegen, damit das Welterbekomitee diesen auf seiner 34. Sitzung  bewerten kann.”

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