3 Apr
Wieso eigentlich „unabhängiger Kandidat“?
Posted in Grundsatzdokumente JoHo, OB-Wahl JoHo 27.9.2009, Pressemitteilungen JoHo by joho Keine KommentareDas Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass Wahlvorschläge für die
Oberbürgermeisterwahl von Parteien/Wählergruppen oder von
„Einzelbewerbern“ (sog. „unabhängige Kandidaten“) gemacht werden können.
Während bei den Parteien-Kandidaten ein Beschluss des entsprechenden
Parteitages für die Kandidatur genügt, müssen Einzelbewerber/ -innen in
Koblenz 230 Unterschriften beibringen.
Warum also wähle ich den schwierigeren Weg als unabhängiger Kandidat?
Dafür gibt es eine Reihe von Gründen:
1. Bei der Urwahl des Koblenzer Oberbürgermeisters am 27. September
2009 stehen nicht Parteien zur Wahl, sondern Persönlichkeiten. Da ist es
eher logisch, wenn Persönlichkeiten darauf verzichten, sich von Parteien
vorschlagen zu lassen, sondern von Wählerinnen und Wählern.
2. Ich bin zwar seit 40 Jahren in der SPD, habe aber in der Partei
seit Jahrzehnten keine Wahlfunktion. Als Beamter zunächst für das Land
Hessen (1984), dann das Saarland (1986) und nun seit 1991 für
Rheinland-Pfalz als Staatssekretär bin ich nicht dem Partei-, sondern
dem Allgemeinwohl verpflichtet.
3. Die unabhängige Bewerbung ist zugleich ein Angebot an alle
Wählerinnen und Wähler demokratischer Parteien, weil es eben nicht um
eine bestimmte Partei geht, sondern um eine Person. Es müssen in der
Wahl-Kampagne keine Gräben aufgerissen werden, die nach der Wahl mühsam
wieder zuzuschütten sind. Ich kann mich um das Amt des Oberbürgermeister
aller Koblenzer Bürgerinnen und Bürger bewerben.
4. Die SPD-Koblenz hat mich aufgefordert zu kandidieren. Ich habe
dem entsprochen, weil viele Bürgerinnen und Bürger, die nichts mit der
SPD zu tun haben, mir Zustimmung signalisierten. Deshalb wird eine
„Wählervereinigung für Koblenz: Joachim Hofmann-Göttig zum
Oberbürgermeister“ gegründet. Sie wird getragen von Persönlichkeiten des
öffentlichen und geschäftlichen Lebens der Stadt über alle Parteigrenzen
hinweg.
Die Wahl-Kampagne wird finanziert durch
a) unterstützende Parteien und deren Spender und Spenderinnen
b) Mitgliedsbeiträge und Spenden an die „Wählerinitiative“
c) mich privat
Als Staatssekretär steht mir ein Dienstwagen zu. Private Nutzung (z.B.
die Fahrten vom Wohnort Koblenz zum Ministerium in Mainz) muss ich als
„geldwerten Vorteil“ versteuern. Dasselbe gilt, wenn ich für Termine im
Rahmen der Wahlkampagne den Dienstwagen nutze. Deshalb führen wir ein
Fahrtenbuch, nach dem genau zum Jahresende abgerechnet wird.
Es geht um eine Persönlichkeitswahl. Glaubwürdigkeit ist dabei
entscheidend. Deshalb liegt mir daran, Fragen zu beantworten, um von
vorneherein völlig Klarheit herzustellen. Denn es geht um Ihr Vertrauen.
Joachim Hofmann-Göttig
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