Auszug: Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 19.12.2017

” Luftreinhaltung: OB wendet sich an Bundeskanzlerin

Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig hat sich im Nachgang zum 2. Kommunalen Dieselgipfel brieflich an die Bundeskanzlerin gewandt. In seinem Schreiben betont er den Willen der Stadt Koblenz, Maßnahmen zur Verbesserung der Luft ergreifen zu wollen. Allerdings sind aus Sicht des Stadtoberhauptes noch einige Fragen zu Fördermöglichkeiten oder Antragsberechtigungen ungeklärt, um deren Beantwortung er bittet.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, in der o. g. Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das von der Bundesregierung aufgelegte Sofortprogramm „Saubere Mobilität 2017 – 2020.

Die Stadt Koblenz hat großes Interesse daran, den Grenzwert der NO2-Belastung möglichst kurzfristig zu unterschreiten.

Aus diesem Grunde haben wir auch zeitnah einen Antrag auf Förderung für die Erarbeitung eines Masterplanes „Saubere Mobilität“ (Green-City-Plan) gestellt. Den Masterplan werden wir bis zum 31. Juli 2018 fertigstellen.

Unabhängig davon beabsichtigen wir nachfolgende Maßnahmen umzusetzen, die wir förderrechtlich schnellstmöglich mit dem Bund als Zuwendungsträger abstimmen möchten.

1. Erneuerung des dynamischen Parkleitsystems
Die technische Planung für diese Maßnahme haben wir abgeschlossen und könnten sozusagen sofort mit der Umsetzung beginnen. Leider gibt es ausweislich des Sofortprogrammes derzeit kein konkretes Förderprogramm. Die Kosten für die Umsetzung betragen nach unserer Einschätzung ca. 340.000 Euro. Wir möchten Sie bitten, entsprechende Fördermöglichkeiten zu benennen.

2. Beschaffung von Elektrobussen
Da die NO2-Belastung in Koblenz in nicht unerheblichem Umfang durch innerstädtisch verkehrende Dieselbusse verursacht wird, möchten wir in Zusammenarbeit mit den ansässigen Verkehrsunternehmen 10 Elektrobusse (jeweils fünf Solo-/Gelenkbusse) beschaffen.

Die Kosten für die Umsetzung unseres Konzeptes stellen sich im Detail wie folgt dar.

• 5 Batterie-Solobusse á ca. 500.000 € ca. 2.500.000 €
• 5 Batterie-Gelenkbusse á ca. 700.000 € ca. 3.500.000 €
• 2 Schnellladestation á ca. 200.000 € ca. 400.000 €

Aus dem Sofortprogramm ist nicht erkennbar, wer (Städte bzw. kommunale Verkehrsunternehmen) antragsberechtigt sind. Wir möchten Sie bitten, die konkreten Details entsprechend zu benennen.

3. Modernisierung des städtischen Fuhrparkes durch Modernisierung bzw. Ersatzbeschaffung neuer Euro-6 Dieselfahrzeuge als Ersatz für ältere Fahrzeuge mit schlechterem Abgasstandard

Die Stadt Koblenz benötigt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Vielzahl von Fahrzeugen.
Da die Fahrzeuge vornehmlich innerstädtisch im Einsatz sind und insoweit zur Schadstoffbelastung nicht unerheblich beitragen, möchten wir unseren Fuhrpark entsprechend modernisieren und an aktuelle Filtertechnologien anpassen. Hierzu gehören die Anpassung bestehender Fahrzeuge an eine moderne Filtertechnologie sowie, bei älteren Fahrzeugen, deren Neubeschaffung. Leider ist es bei vielen Fahrzeugen aufgrund der an sie gestellten Anforderungen derzeit nicht möglich, diese Fahrzeuge auf einen Elektroantrieb umzustellen. Dies betrifft beispielsweise Fahrzeuge zur Müllentsorgung, die erheblichen Belastungen ausgesetzt sind und daher batterietechnisch nicht angemessen versorgt werden können. Insgesamt gehen wir hier von einem Gesamtaufwand in Höhe von ca. 7 Mio. Euro aus. Für diese Maßnahmen besteht ausweislich des Sofortprogrammes noch keine Fördermöglichkeit. Wir möchten Sie auch hier bitten, uns über entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren.

4. Einrichtung einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI)

Es handelt es sich um eine erste Umsetzungsstufe für ausgewählte Haltestellenstandorte. Eine Ausweitung auf weitere Haltestellen, insbesondere in den Stadtteilen, wird in weiteren Umsetzungsstufen realisiert. Der Gesamtaufwand für diese Erstmaßnahmen beträgt ca. 760.000 Euro.

5. Aufstellung sogenannter City-Trees (Luftschadstoffreduzierende Vertikalbegrünung)

Die Stadt Koblenz möchte sog. City-Trees an Orten aufstellen, an denen eine „normale“ Bepflanzung, z.B. mit Stadtbäumen, nicht möglich ist. City-Trees sind frei aufstellbare, vertikale Wände, in denen ausgewählte Moose und Pflanzen zur Schadstoffreduktion und Verbesserung des Mikroklimas eingepflanzt sind. Durch die Filterwirkung der Pflanzen und Moose soll die Schadstoffsituation im Aufenthaltsbereich der Bürger verbessert werden. Dank ihrer großen Oberfläche sind City-Trees in der Lage, sehr viele Schadstoffe aufzunehmen. Jede Pflanzenwand kann laut Herstellerangabe rund 30 Kilogramm Kohlendioxid pro Jahr binden und so viele Feinstaubpartikel wie etwa 275 Bäume. Die City-Trees kümmern sich praktisch um sich selbst, denn sie sind mit Sensoren ausgestattet, die permanent das Mikroklima analysieren. Sie messen Feinstaubgehalt, Temperatur und Regenmenge und rechnen aus, wie viel Wasser und Nährstoffe die Pflanzen brauchen und versorgen sie automatisch mit der notwendigen Menge. Der in die Wand integrierte Regenwassertank wird mit Solarenergie betrieben und benötigt nur wenige Stunden Wartungszeit pro Jahr. Durch die solare Energiegewinnung und die Nutzung von Regenwasser sind die City-Trees also unabhängig von Wasser- und Stromanschlüssen und laut der Herstellerangaben weitestgehend wartungsfrei. Die Gesamtkosten für die Realisierung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Für diese Maßnahmen besteht ausweislich des Sofortprogrammes noch keine Fördermöglichkeit. Wir möchten Sie auch hier bitten, uns über entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren.

Da die Förderprogramme im Rahmen des aufgelegten Förderprogrammes in weiten Teilen noch nicht konkretisiert und derzeit nur Ankündigungen veröffentlicht sind, ergeben sich bei der Beantragung der Sofortmaßnahmen erhebliche Probleme. Auch zu den Möglichkeiten des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes gibt es derzeit noch keine Informationen. Um abschätzen zu können, ob die Einzelmaßnahmen von der Stadtverwaltung oder anderer Akteure umgesetzt werden können, werden konkrete Angaben zur jeweiligen Förderhöhe, Förderquote und Antragsberechtigten benötigt. Viele Förderprogramme existieren noch nicht und sind erst im Laufe des kommenden Jahres angekündigt. Die Verwaltung müsste die Maßnahmen aber jetzt bereits beschließen und in den Haushalt aufnehmen, um einen schnellen Maßnahmenbeginn zu gewährleisten.

Die Anschaffung von Elektrobussen ist bei der Stadt Koblenz im Prinzip nur von den Verkehrsunternehmen leistbar. Insofern stellt sich hier bereits die Frage, ob die Verkehrsunternehmen antragsberechtigt sind und wie hoch die Förderquote für die Anschaffung der Elektrobusse und der Ladeinfrastruktur sein wird. Diese Informationen werden zwingend benötigt, um entsprechende Kalkulationen durchzuführen.

Gleiches gilt für das Parkleitsystem und das dynamische Fahrgastinformationssystem. Auch hier sind noch keine Förderprogramme vorhanden und die Frage der Förderquote ist noch nicht geklärt.

Zusammenfassend bitte ich das Bundeskanzleramt um die Beantwortung der vorweg dargestellten Fragestellungen und möchte diese nachfolgend kurz zusammenfassen:

1. Werden neben den Städten auch Verkehrsunternehmen zur Beantragung von Elektrobussen und der entsprechenden Ladeinfrastruktur berechtigt sein?
2. Wie hoch wird hier die Förderquote für die Unternehmen ausfallen?
3. Wie hoch werden Fördersumme und Förderquote für die Erneuerung eines Parkleitsystems durch die Kommune ausfallen?
4. Wie hoch werden Fördersumme und Förderquote für die Erstellung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems durch die Stadt in Zusammenarbeit mit den lokalen Verkehrsunternehmen ausfallen?
5. Wird auch die Verjüngung der kommunalen (Nutz-)Fahrzeugflotten (Ersatz alte Dieselfahrzeuge durch modernste Dieselfahrzeuge der Klasse Euro-6 oder Vergleichbares) gefördert werden?
6. Wenn ja, wie hoch werden Fördersumme und Förderquote für die Stadt ausfallen?
7. Gibt es Regelungen für die Möglichkeit eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginnes.

Ich möchte Sie abschließend bitten, mir die notwendigen Informationen zukommen zu lassen.

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig

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