Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 15.12.2017

” Sondersitzung des Stadtrates beschäftigt sich mit Gemeinschaftsklinikum

Zu einer Sondersitzung begrüßte Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig die Mitglieder des Stadtrates am gestrigen Abend. Zunächst tagte der Rat in nicht-öffentlicher Sitzung um sich anschließend in öffentlicher Sitzung mit dem gleichen Thema zu befassen, der Zukunft des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein.

Im Rahmen der Fusion des Evangelischen Stifts mit dem Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen hatte man sich darauf verständigt, die beiden Koblenzer Betriebsstätten zu erhalten und zu sanieren, machte der OB in seiner Einführungsrede deutlich. Auch das Land war in diese Entscheidung eingebunden und hatte eine Förderung von rund 60 Millionen Euro zugesagt. Für die Beibehaltung der beiden Standorte sprach zudem das Risiko, dass für das Evangelische Stift die Rückforderungen von Landesförderung in Höhe von etwa 20 Millionen Euro bestand.

Im Laufe der Zeit kamen aber Zweifel an der Entscheidung auf, insbesondere der Landesrechnungshof kritisierte die Entscheidung als unwirtschaftlich. Dieser Ansicht hat sich das Land angeschlossen.

Medizinisch spricht für eine Einstandortlösung, dass das Fachabteilungsspektrum unter einem Dach vorgehalten wird und zu Wohle des Patienten jederzeit auf die entsprechende medizinische Kompetenz zurückgegriffen werden kann.
Ökonomische Vorteile sind die geringere Betriebsfläche, reduzierte Logistikkosten, günstigere Dienstplanmodelle oder geringere Energiekosten. Diese Synergieeffekte addieren sich auf etwa 7,5 Millionen Euro, wenn die Einstandortlösung abgeschlossen sei, erklärte Hofmann-Göttig.

Aus Sicht des Landes ist die Einstandortlösung, die am Standort Kemperhof umgesetzt werden soll, zu bevorzugen. Dabei ist dem Ministerium klar, dass es in diesem Fall zu Mehrkosten kommen wird. In Verhandlungen konnte erreicht werden, dass das Land sich an der neuen Lösung mit Förderquoten von 60 bis 90 % der förderfähigen Kosten der Bauabschnitte beteiligen wird, so der OB.

Das Risiko der Rückzahlung der Landesförderung könne zudem minimiert werden, da das Land eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will. So solle künftig verhindert werden, dass Umstrukturierungen, die das Land befürwortet, nicht mit Rückforderungen belegt würden, erklärte der Oberbürgermeister. Für den Fall, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht zustande käme, würden die Rückforderungen erst berechnet, wenn das letzte Bett im Ev. Stift abgebaut wird, „und dies sei erst in 8 bis 10 Jahren der Fall“, so Hofmann-Göttig wörtlich.

Zudem skizzierte der OB den Fahrplan der weiteren Entscheidungen. Der Rat fälle jetzt eine Grundsatzentscheidung, die ebenfalls noch von den anderen Gesellschaftern getroffen werden müsse. Dann würde die Gesellschafterversammlung ebenfalls noch in der kommenden Woche eine positive Entscheidung fällen.
Dann hätten zunächst die Juristen das Wort. Sie müssten die nötigen Rechtsänderungen an den Verträgen formulieren, die dann wieder in allen Gremien zu beschließen wären. Im kommenden März könne dann die Gesellschafterversammlung „das endgültige GO für die Einstandortlösung geben“, so der OB abschließend.

Der Stadtrat stimmte sodann der Verwaltungsvorlage einstimmig zu, dass das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein in Koblenz an einem Standort zusammengeführt wird. Er weist seine in die Gesellschafterversammlung entsandten Mitglieder an, entsprechend abzustimmen. 

Comments are closed