Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 28.11.2017

” OB bringt gute Nachrichten vom „Dieselgipfel“ mit

Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig war Teilnehmer des „Dieselgipfels“ bei Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Er bringt vier gute Nachrichten aus der Hauptstadt mit:

1. Die Stadt Koblenz hat eine Chance von dem mit einer Milliarde Euro dotierten „Sofortprogramm Luftreinhaltung“ des Bundes rund 10 Millionen Euro in 2017/18 abrufen zu können. Schon morgen beginnt die Abrufungschance mit dem Recht auf förderunschädlichen sofortigen Maßnahmebeginn.

2. 90 NOx belastete Städte sind antragsberechtigt und zwar unmittelbar. Sie sollen durch noch einzustellende „Lotsen“ beraten werden. „Damit ist dieses Programm trennscharf ohne Versickerungseffekte“, so Hofmann-Göttig. Es soll „unbürokratisch“ verwaltet werden, um zügigen Mittelabfluss zu gewährleisten.

3. Der politische Wille der geschäftsführenden Bundesregierung ist gegeben, mindestens in dieser Höhe das zunächst einmalige Programm zu verstetigen. Das muss allerdings vom Parlament noch umgesetzt werden.

4. Hofmann-Göttig zeigte sich beeindruckt, dass sich die Bundeskanzlerin gemeinsam mit einigen Bundesministern dreieinhalb Stunden Zeit nahm, mit 25 Oberbürgermeistern von NOx belasteten Städten intensiv zur Sache zu sprechen. Im Frühjahr 2018 soll ein weiterer Dieselgipfel – dann mit Beteiligung der Automobilindustrie – in diesem Kreis anberaumt werden.

Es gibt aber auch vier schlechte, zumindest noch nicht zufrieden stellende Nachrichten:

1. Die Kommunen hätten sich ein gebündeltes Sonderprogramm mit einer einheitlichen Förderrichtlinie und festen, planbaren Budgets für die einzelnen 90 Städte erhofft.

2. „Vor allem aber hätten wir uns 100-Prozent-Förderungen ohne Eigenanteil erhofft“, erklärt der OB. Da das Programm vor allem vorhandene Programme aufstockt, betragen die Bundesanteile nur 30 – 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

3. Ein zügiger Mittelabfluss ist so nicht gewährleistet. Damit steigt das Risiko, dass in Folge der für Februar 2018 erwarteten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Kommunen auferlegt wird, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung Diesel-Fahrverbote in den Innenstädten zu verhängen. Genau diese gelte es zu vermeiden.

4. „Entscheidend wird daher sein, ob es dem Bund gelingt, mit der Automobilindustrie verbindliche Umrüstpläne für Software und Hardware von Diesel-PKWs zu vereinbaren“ so der Koblenzer OB abschließend.

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