18 Mai
” Koblenzer Stadtrat: Widerspruch gegen Haushaltsverfügung – Wohnraum auf Ge-lände des ehemaligen Soldatenschwimm-bades – Kostensteigerung bei Bauprojekten
Posted in Medien/Presse zu JoHo by joho Keine KommentareWortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 18.05.2017
” Stadtrat im Mai 2017 – Widerspruch gegen Haushaltsverfügung – Wohnraum auf Gelände des ehemaligen Soldatenschwimmbades – Kostensteigerung bei Bauprojekten
Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig begrüßte die Koblenzer Ratsmitglieder zur Mai-Sitzung, die sich zunächst mit der Haushaltssatzung des Jahres 2017 befasste.
In einer Resolution zur Haushaltsgenehmigung äußert der Stadtrat einstimmig sein Unverständnis über die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen, im freiwilligen Leistungsbereich eine Million Euro einzusparen oder Realsteuern zu erhöhen.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass der Koblenzer Haushalt nicht allen Kriterien des Gesetzes genügt, es sollte aber die Tatsache gewürdigt werden, dass der Ergebnishaushalt deutlich besser abschließt als in den vergangenen Jahren.
Daher entschloss sich der Stadtrat in einem weiteren Tagesordnungspunkt einstimmig, gegen die Haushaltsverfügung der Aufsichtsbehörde Widerspruch einzulegen.
Die Stadt Koblenz hat den Haushaltsplan mit Ausnahme des Stellenplans am 16. Januar 2017 eingereicht. Bei einem Haushaltsgespräch bei der ADD in Trier, das im Februar stattfand, hatte die städtische Delegation unter der Leitung des Oberbürgermeisters den Eindruck, dass eine zeitnahe Haushaltsverfügung erreichbar sei.
Die nun eingegangene Haushaltsverfügung enthält Beanstandungen und Auflagen, die im Ergebnis darauf abzielen, das geplante Jahresergebnis um eine Million Euro zu verbessern. Diese Vorgabe kann durch Kürzungen im freiwilligen Leistungsbereich, durch Anhebung von Realsteuerhebesätzen oder aus einer Mischung beider Maßnahmen erfolgen. Mit dem sofort vorgetragenen Widerspruch wollen Rat und Verwaltung das deutliche Signal setzen, die Auflagen so nicht zu akzeptieren.
Der Flächennutzungsplan im Bereich des ehemaligen Soldatenbades in Horchheim musste geändert werden, um in Anschluss einen Bebauungsplan für diesen Bereich beschließen zu können.
Auf der Fläche des früheren Soldatenschwimmbades sollen Wohnungen entstehen. Nach dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf sind 11 Wohngebäude geplant, die zwischen 8 und 12 Wohnungen enthalten. Die Wohnangebote sollen viele Nutzergruppen ansprechen und ein generationenübergreifendes Miteinander ermöglichen. 8 großformatige Bestandsbäume sollen erhalten bleiben und die Fahrzeuge der Bewohner sollen in drei Tiefgaragen untergebracht werden.
Sowohl der Änderung des Flächennutzungsplans als auch dem Bebauungsplan stimmte der Rat mehrheitlich zu.
In Lützel muss ein vorhandener Bebauungsplan geändert werden. Durch die Aufgabe der Pfarrkirche Maria-Hilf entstand eine nachnutzbare Fläche, auf der nun ein Pflegeheim und barrierefreie Altenwohnungen entstehen sollen.
Das Atriumgebäude hat fünf Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss. Darin sollen etwa 120 Einzelzimmer zur Pflege und rund 40 barrierefreie Altenwohnungen entstehen. Die Parkplätze werden oberirdisch angelegt.
Der Rat stimmte der Verwaltungsvorlage einstimmig zu.
Der Stadtrat beschäftigte sich mit der Neufassung von Benutzungsrichtlinien für die Flutlichtanlagen bei städtischen Sportplätzen. Die derzeitigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1976 und bedurften der Überarbeitung.
Nach dem Sportförderungsgesetz muss die Stadt den Sportvereinen und -organisationen sowie Schulen, die Sportanlagen kostenlos zur Verfügung stellen. Der Sportausschuss dehnte dies auch auf die Beleuchtungsanlagen mit Ausnahme des Stadions Oberwerth aus.
Einschränkend gilt allerdings, dass eine Mindestteilnehmerzahl von Sportlern die Anlage nutzen muss. Diese Nutzerzahl wird nun auf 13 Personen gesenkt. Wenn 7 bis 12 Personen eine Sportanlage nutzen, darf die Hälfte der Anlage beleuchtet werden. Erst wenn weniger als 7 Personen sich zum Sport treffen, besteht keine Anspruch auf Nutzung der Beleuchtung. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) informierte den Stadtrat über die möglichen Kostensteigerungen von rund 600.000 Euro bei der Erweiterung der Kita Neuendorf, die sich beispielsweise daraus ergeben: Die ursprüngliche Kostenschätzung datiert aus Oktober 2015. Der Baupreisindex ist bis Januar 2017 um rund 5 % gestiegen, was zu Mehrkosten von etwa 128.000 Euro führen könnte.
Ferner gab es in der Zwischenzeit einige normative Änderungen. So wurde die Energieeinsparverordnung verschärft, was den Einbau einer Geothermieanlage mit Wärmepumpe erforderlich macht. Wegen der Öko-Design-Richtlinie muss die Anlagentechnik der Lüftungsanlage verbessert werden. Und aktualisierte Hygienerichtlinien erfordern den zusätzlichen Einbau von Handwaschbecken für das Betreuungspersonal.
Die normativen Änderungen führen zu Mehrkosten von rund 183.000 Euro.
Im Bereich der Sicherheit werden rund 71.000 Euro mehr ausgegeben, weil etwa eine Einbruchmelde- und eine Videoüberwachungsanlage eingebaut werden.
Das ZGM wird die Kostensteigerungen nach Submission des ersten Ausschreibungspaketes konkretisieren.
Über eine weitere Kostensteigerung informierte das Tiefbauamt. In der Simmerner Straße soll die Bushaltestelle Karthause Hochschule/Schulzentrum umgebaut werden. Auf der Seite der Schulen sollen drei barrierefrei ausgebaute Haltestellen entstehen. Vor den Haltestellen soll noch eine Anfahrtsmöglichkeit für Eltern entstehen, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen.
Die Ursprungsplanung sah vor, aus einem Fahrbahnteiler eine Verkehrsinsel mit Aufstellfläche für Fußgänger zu bauen. Der Rat forderte die Verwaltung allerdings auf, hier einen Übergang mit einer Bedarfsampel einzurichten. Die Bedarfsampel führt zu Mehrkosten von rund 55.000 Euro und die Erfahrungen mit aktuellen Submissionen veranlassen das Tiefbauamt, eine weitere mögliche Baukostensteigerung von 50.000 Euro einzuplanen. Die Mehrkosten von 105.000 Euro können durch eine derzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe gedeckt werden.
An die öffentliche Sitzung schloss sich noch eine nicht-öffentliche Sitzung an, die sechs Tagesordnungspunkte umfasste. “
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