Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 02.02.2017

”  Stadtrat im Februar 2017 – Sachstand zum Neubau des Hallenbades vorgestellt – Erster Bürgerentscheid in Koblenz

Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig begrüßte die Koblenzer Ratsmitglieder zur ersten Sitzung im neuen Jahr, die mit Ergänzungswahlen zu städtischen Gremien begann.

Der Stadtrat wurde mit einer Vorlage über den Stand in Sachen Hallenbad unterrichtet. In einer Chronologie stellte die Verwaltung zunächst die vielen Schritte seit der Bädermarktanalyse vom Januar 2008 vor. Allein 12 Mal beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Thema in Form von Beschlussvorlagen.
Die kommenden Verfahrensschritte skizziert die Verwaltung wie folgt:
– Zeitnah soll das zweistufige Verfahren aus Teilnahmewettbewerb mit einem anschließenden Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Sauna und Gastronomie an einen externen Investor durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH eingeleitet werden.
– Das Ergebnis der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes ist nach Erhalt zu bewerten. Eventuell müssen Anpassungen der Betrauungsbeschlüsse erfolgen.
– Der Kauf des Grundstückes kann nach wirksamer Betrauung durch die städtische Grundstücksgesellschaft Rauentaler Moselbogen GbR erfolgen.
– Gemeinsam mit dem noch zu suchenden Investor für Sauna und Gastronomie sollen Konzepte zur Findung von Synergien mit dem Hallenbad erarbeitet werden.
– Nachdem ein Investor für Sauna und Gastronomie gefunden wurde, kann das Vergabeverfahren zur Planung des Hallenbades eingeleitet werden.
– Nach Abschluss der Planung werden die notwendigen Vergaben zum Bau des Hallenbades eingeleitet. Danach beginnt die Bauphase.

In einer weiteren Unterrichtung informierte die Verwaltung über den Prüfbericht des Rechnungshofes über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Koblenz. Neben Beanstandungen spricht der Rechnungshof auch Handlungsempfehlungen aus, die in eigener Verantwortung von der Stadt sukzessive umgesetzt werden können.

Auf dem Gelände der ehemaligen Fachhochschule Karthause soll eine 6-gruppig Kindertagesstätte entstehen. Ferner soll dort die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, eine Einfeldsporthalle zu errichten. Zudem sollen weitere Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden. Der Bebauungsplan hat die vorgeschriebene Zeit offengelegen und die eingegangenen Stellungnahmen wurden berücksichtigt hatten aber keinen materiellrechtlichen Regelungsgehalt. Daher konnte der Stadtrat den Satzungsbeschluss auf Grundlage des offen gelegten Entwurfes einstimmig fassen.

Für die städtischen Museen wurde die Gebührenordnung von Reproduktionen neu gefasst. Die alte Gebührenordnung ist wegen der darin genannten Medien veraltet. Aktuell werden Bildvorlagen nur noch digital zur Verfügung gestellt. Bei nichtkommerzieller oder wissenschaftlicher Verwendung werden die Gebühren nur gerundet, um die Beträge aus der Euroumstellung zu glätten. Bei kommerzieller Verwendung gibt es eine Erhöhung sowie die Einführung eines Gebührenrahmens um die Gebühr entsprechend des Verwendungszwecks anpassen zu können. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Der Stadtrat hat in sich im Juli 2016 in einer Resolution einstimmig gegen die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) im Bereich der Stadt ausgesprochen. In einer Unterrichtungsvorlage informiert die Verwaltung nun über die Reaktionen. So versichert das Unternehmen, das die HGÜ betreiben will, dass von der Trasse keine Gesundheitsgefahren ausgehen.
Ferner haben sich der OB, der Baudezernent, der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vallendar ausgetauscht. Die von ihnen vertretenen Gebietskörperschaften haben alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Von einer Klage sehe man aber ab, weil sie auf Grund der eindeutigen rechtlichen Grundlagen nicht erfolgversprechend ist.

Das Landesentwicklungsprogramm IV bedarf einer Fortschreibung in Sachen Windenergie. Künftig sollen neue Windenergieanlagen nur noch in einem Abstand von mindestens 1.000 m aufgestellt werden, bei Anlagen von mehr als 200 m Höhe erst in 1.100 m Entfernung. Der Stadtrat hat einstimmig keine Bedenken gegen die Teilfortschreibung.

Einstimmig beschloss der Stadtrat die städtebaulichen Förderschwerpunkte ab 2017. Folgende Fördergebiete sollen bis 2020 Handlungsschwerpunkte sein.
Im Programm „Soziale Stadt“ die Fördergebiete Lützel und Neuendorf; aus dem Programm „Aktive Innenstadt“ das Fördergebiet Aktive Innenstadt Koblenz; aus dem Programm „Stadtumbau“ die Gebiete Fritsch-Kaserne und Rauentaler Moselbogen.
Als neu zu beantragendes und auszuweisendes Fördergebiet soll das Altstadtquartier “Alte Burg/Florinsmarkt” hinzukommen, das ebenfalls aus dem Programm „Stadtumbau“ gefördert werden soll.

Ferner beschäftige sich der Rat noch mit weiteren 12 Anträgen und 10 Anfragen.

Darunter ein Antrag auf die flächendeckende Einführung von Ortsbezirken und Ortsbeiräten. Der Stadtrat hat sich mehrheitlich dem Antrag angeschlossen, was zu dem ersten Bürgerentscheid in Koblenz führen wird. Der Bürgerentscheid soll im ersten Quartal 2018 stattfinden, weil eine gemeinsame Durchführung mit der Bundestagswahl im September 2017 aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Die Detailfragen zu Termin und Fragestellung werden in einem Arbeitskreis beantwortet und dem Stadtrat zur Abstimmung im vierten Quartal 2017 vorgelegt.
OB Hofmann-Göttig stellte heraus, dass ein Bürgerentscheid bei einer derartigen, durchaus kostenträchtigen Entscheidung, die die Stadt über sehr viele Jahre binden werde, ein plausibles Instrument sei. “Das wird der erste Bürgerentscheid in unserer Stadt und möglicherweise sogar der erste in einer rheinland-pfälzischen Großstadt”, so der OB nach seiner Kenntnis. Man könne in der Frage der Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Einführung von Ortsbeiräten und Ortsvorstehern durchaus unterschiedlicher Meinung sein. “Für mich persönlich war für meine Unterstützung des Vorschlages entscheidend das positive Ergebnis einer Bürgerumfrage”, erinnerte Hofmann-Göttig. Umfragen erheben freilich immer nur eine Stichprobe der Wählerschaft, die anderen würden eben nicht gefragt. Daher mache es Sinn, bei einer solchen Frage allen Wählerinnen und Wählern die Chance einer direkten Beteiligung zu geben. Die Verwaltung werde unter Einbeziehung der Politik bis zum Jahresende ein pragmatisches, rechtlich haltbares und finanziell geprüftes Konzept erarbeiten, das der Rat schließlich zur Grundlage des Bürgerentscheids beschließen könne, erklärte der Verwaltungschef abschließend.

An die öffentliche Sitzung schloss sich noch eine nicht-öffentliche Sitzung an, die sieben Tagesordnungspunkte umfasste.
Textdatei
http://www.koblenz.de/r30/vc_shop/bilder/firma196/stadtrat_im_februar_2017.pdf  

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