Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 10.11.2016

” Stadtrat im November 2016 – OB bringt Haushalt für 2017 ein – Nachtrag 2016 beschlossen – Aktualisierung des qualifizierten Mietspiegels beschlossen

Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig begrüßte die Ratsmitglieder zur Novembersitzung, die sich traditionell mit dem Haushalt der Stadt beschäftigt. Vor Eintritt in die Tagesordnung verkündete er unter anderem, dass auf Wunsch des Antragstellers der TOP 19 Parkraumbewirtschaftung Oberwerth abgesetzt werde.
Die Vor-Ort-Erhebungen werden dieser Tage abgeschlossen, ihre Auswertung erfolgt bis Februar 2017. Baudezernent Bert Flöck wird die Ergebnisse der Erhebungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten der Bewohnerparkbevorrechtigung in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 14. Februar 2017, 19.00 Uhr, in der Conlog-Arena vorstellen.

Sodann brachte der Oberbürgermeister, der auch Kämmerer der Stadt ist, den Haushalt für das Jahr 2017 ein. Die Fraktionen werden den Entwurf nun beraten und in der letzten Sitzung des Jahres im Dezember wird die neue Haushaltssatzung beschlossen.
Zu diesem Punkt ist bereits eine Meldung erschienen.

Anschließend stellte der OB den Nachtragshaushalt für 2016 zur Abstimmung. Hier konnte er auf eine deutliche Verbesserung der Haushaltsdaten verweisen. So vermindert sich der Jahresfehlbedarf um mehr als 20. Mio. Euro auf noch rund 8 Mio. Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen steigt von rund 10 auf etwas über 33 Mio. Euro. Mit den Verpflichtungsermächtigungen kann die Verwaltung noch vor Inkrafttreten des 2017er Haushalts Investitionen beauftragen.
Die Steuersätze werden im Nachtrag nicht verändert.
Der Rat stimmte dem Nachtragshaushalt einstimmig zu.

Die Stadt Koblenz wird gegenüber dem Finanzamt eine Optionserklärung nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung kann die Stadt das Inkrafttreten einer steuerrechtlichen Änderung auf den 1. Januar 2021 verschieben. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes von 2015 wurden grundlegende Änderungen bei der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts vorgenommen. Dies hat erhebliche Änderungen für die Stadt Koblenz, die es in den nächsten Jahren zu identifizieren gilt. So wird etwa das Standesamt beim Verkauf von Stammbüchern Steuern zahlen müssen, kann beim Einkauf dieser Bücher allerdings die Vorsteuer geltend machen.
Der Rat votierte einstimmig für die Vorlage.

Ebenfalls einstimmig stimmte der Rat der Aktualisierung des Qualifizierten Mietspiegels zu. Seit 2006 verfügt die Stadt Koblenz über einen qualifizierten Mietspiegel, der im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung anzupassen ist. Diese Aktualisierung erfolgte im Sommer dieses Jahres mit einer Stichprobe von 402 auswertbaren Fragebögen. Danach zeigte sich, dass die durchschnittliche Nettokaltmiete bei 6,24 Euro pro m² liegt und somit den Vergleichswert aus dem Jahr 2014 um 3,31 % überschreitet.

Die Stadt Koblenz und die Agentur für Arbeit betreiben gemeinsam das Jobcenter Koblenz. Der bisher gültige Vertrag sieht vor, dass beide Partner das Personal im Umfang ihres jeweiligen Finanzierungsanteils stellen. Die Stadt Koblenz ist an der Finanzierung mit 15,2 % beteiligt stellt aber maximal 15 Vollzeitstellen. Für das Jahr 2017 steigt der Personalbedarf auf 125 Stellen an, was besonders auf den Zugang von anerkannten Asylbewerbern zurück zu führen ist. Die Geschäftsführung des Jobcenters hat allerdings gravierende Probleme die Stellen besetzen zu können. Daher soll nun die städtische Stellenobergrenze aufgehoben werden. Diesem Vorschlag hat sich der Rat einstimmig angeschlossen.

Ferner beschäftige sich der Stadtrat mit 11 Anträgen und 23 Anfragen aus seinen Reihen.
Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an. “

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